Übergepäck

Übergepäck

Für Gepäckstücke die schwerer als 23 kg sind fallen Gebühren an. Gepäckstücke mit einem Gewicht von mehr als als 32 kg werden nicht befördert. Der Passagier wird gebeten, sein Gepäckstück umzupacken, um das Gewicht auf unter 32 kg zu reduzieren.

Wichtiger Hinweis: Es gelten die Gepäckbestimmungen der befördernden Fluggesellschaft (auch bei Codeshareflügen). Passagiere die mit einer anderen Fluggesellschaft einchecken oder von Air New Zealand auf eine andere Fluggesellschaft umsteigen, kontaktieren bitte diese bzgl. dort geltender Gepäckbestimmungen und Übergepäckraten.

Die Premium Economy und Business Class Freigepäckmenge trifft nur für Air New Zealand Flüge zu.

Die untenstehenden Gebühren gelten lediglich auf den von Air New Zealand durchgeführten Flügen und beziehen sich immer auf eine Strecke (für den Hin- und Rückflug sind die Gebühren also zu addieren). Wenn Ihr Flug von einer Air New Zealand Partner Fluggesellschaft durchgeführt wird, bitten wir Sie die Gepäckraten mit der durchführenden Fluglinie zu überprüfen.

Die Freigepäckmenge für internationale Flüge beträgt ein Gepäckstück in der Economy, zwei Gepäckstücke in der Premium Economy und drei Gepäckstücke in der Business (bis zu 23kg pro Stück).

Gebühren für Übergepäck

International:

Übergepäckgebühr pro Person

Erstes zusätzliches Gepäckstück

Zweites zusätzliches Gepäckstück

Drittes zusätzliches Gepäckstück

Übergepäckgebühr (für Gepäckstücke über 23kg aber unter 32kg) (GBP)

von LHR nach weltweit (in GBP)

£70

£120

(z.B. £190 für zwei Stck.)

£150

£70

 

Innerneuseeländisch:

Übergepäckgebühr pro Person
 (in NZD)

Erstes zusätzliches Gepäckstück

Zweites zusätzliches Gepäckstück

Drittes zusätzliches Gepäckstück

Alle weiteren  zusätzlichen Gepäckstücke

Für Buchungen die vor dem 13 Dezember 2011 getätigt wurden

$20

$50

(z.B. $70 für zwei Stck.)

$150

$150

Für Buchungen die am oder nach dem 13 Dezember 2011 getätigt wurden für Reisen am oder nach dem 17 Januar 2012 $30 $75
(z.B. $105 für zwei Stck.)
$150 $150


Übergepäckgebühren fallen an, sobald ein Reisender das Gewicht oder die Stückzahl der zugelassenen Freigepäckgrenze des aufgegebenen Gepäcks überschreitet.

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