Gepäck mit Übergröβe
Wenn Sie mit Gepäckstücken reisen, die die maximalen Dimensionen von 158cm (Länge + Breite + Höhe) für aufgegebenes Gepäck überschreiten, werden diese als übergroβe Gepäckstücke bezeichnet.
Beispiele für übergroβes Gepäck sind Fahrräder, Surfbretter, Drachenflieger und Windsurfer. Da es sich hierbei um größere Gegenstände handelt, ist die Beförderung abhängig vom Platz im Flugzeug.
Bitte beachten Sie, dass es eine Gewichtsbeschränkung von maximal 23 kg pro Übergepäckstück gibt und dass ferner Längenbegrenzungen gelten.
Sportgepäck
Auf internationalen Flügen werden für die Mitnahme von einem Stück Sportgepäck 50% der Kosten, die für ein zusätzliches Gepäckstück anfallen, berechnet. Die Kosten für alle zusätzlich beförderten Sportgepäck Stücke werden gemäβ einer Übergepäckpauschale kalkuliert (siehe Tabelle unten).
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1 Stück |
£17.50 |
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2 Stück |
£35.00 |
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3 Stück |
£52.50 |
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4 Stück |
£70.00 |
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5 Stück |
£87.50 |
Auf Flügen innerhalb Neuseelands, wird bei der Mitnahme von Sportgepäck die Standard-Übergepäckrate für neuseeländische Innlandsflüge berechnet (siehe Tabelle unten).
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1 Stück |
$ 15 |
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2 Stück |
$ 50 |
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3 Stück |
$150 |
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Alle weiteren Stücke |
$150 |
Fahrräder
Fahrräder können als eingechecktes Gepäck akzeptiert werden, vorausgesetzt sie sind richtig verpackt. Um als Gepäckstück akzeptiert zu werden, beachten Sie bitte Folgendes:
- Der Lenker und die Pedale müssen nach innen gedreht oder entfernt werden. Fahrräder, deren Pedale nicht abgeklappt oder abgebaut werden können, müssen so gepolstert werden, dass sie andere Gepäckstücke nicht beschädigen können.
- Verpacken Sie das Fahrrad komplett mit gepolsterter Folie oder Pappkarton oder ähnlichem Material. Alternativ kann das Fahrrad in einen eigens für diesen Zweck gedachten Fahrradkarton verpackt werden.
- Wenn notwendig verpacken Sie auch die Fahrradkette, um einer Verschmutzung anderer Gepäckstücke vorzubeugen.
- Das Luftablassen der Reifen ist nicht notwendig.
- Manche Fahrradgegenstände können als gefährliche Güter eingeschätzt werden. So zum Beispiel CO2 Patronen mit komprimiertem Gas um Reifen aufzupumpen. Diese können weder als Handgepäck in die Kabine genommen noch aufgegeben werden. Manche Mountainbikes sind mit Druckstreben ausgerüstet, die komprimiertes Stickstoffgas enthalten. Auch diese Räder können nicht als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden.
Längenbegrenzungen
Die maximale Begrenzung der Länge für Sondergepäckstücke beträgt 250 cm auf einem Jet¹ oder 180 cm auf einem kleineren Fluggerät der Air New Zealand Link².
Wenn Sie auf unterschiedlichen Fluggeräten reisen, bestimmt das kleinste Fluggerät Ihrer Reise die maximal erlaubte Länge. Es ist möglich, daß Gegenstände wie Stöcke, Skier, Angelruten etc. bis zu einer Länge von 220 cm aufgrund Ihres geringen Volumens auch auf Air New Zealand Link Flugzeugen akzeptiert werden. Voraussetzung für die Beförderung von Übergepäck ist die Verfügbarkeit des Platzes.
Wenn Sie mit einem Gegenstand reisen möchten, der die oben aufgeführten Längenbegrenzungen überschreitet, kümmern Sie sich bitte um alternative Versandmöglichkeiten. Air New Zealand Cargo oder Ihr lokaler Luftfrachtspediteur beraten Sie gerne über alternative Arrangements und Kosten. Wenn Sie Gegenstände über Air New Zealand Cargo oder Ihren lokalen Luftfrachtspediteur versenden, reisen diese aufgrund von limitiertem Frachtraum nicht immer auf demselben Fluggerät wie Sie.
Bitte arrangieren Sie den Versand über Air New Zealand Cargo oder Ihren lokalen Luftfrachtspediteur mindestens 5 Tage vor Ihrer Abreise. Es kann vorkommen, dass Air New Zealand Cargo Ihnen wegen limitierter Frachtkapazitäten nicht behilflich sein kann.